Retten - Löschen - Bergen - Schützen in Elbenberg - für Elbenberg

Wolfhagen, den 25. November 1953

Vereinbarung

 

Am 25.11.1953 wurde im Sitzungssaal des Landratsamtes unter Leitung des Herrn Landrats des Landkreises Wolfhagen zwischen der Evangelischen Kirche, vertreten durch Herrn Dekan Wittekindt, der Katholischen Kirchenvertreten durch Herrn Pfarrer Hornischer in Wolfhagen und Herrn Kaplan Apeltauer in Volkmarsen und dem Kreisfeuerwehrverband Wolfhagen, vertreten durch Herrn Kreisbrandinspektor Christian Schäfer in Wolfhagen, bezüglich der Abhaltung von Feuerwehrübungen an Sonntagen folgende Vereinbarung getroffen, die durch   Unterschrift der Beteiligten als rechtsverbindlich anerkannt wird:

§ 1

Grundsätzlich sind Feuerwehrübungen so anzusetzen, dass sie ausserhalb des Gottesdienstes stattfinden.

§ 2

Demgemäß sind die Übungen spätestens: 1/2 Stunde vor dem Gottesdienst zu beenden oder frühestens 1/2 Stunde nach dem Gottesdienst zu beginnen.

§ 3

In denjenigen Gemeinden, wo ein Wechsel zwischen Früh- und Spätgottesdienst stattfindet, sind die Übungen an den Sonntagen anzusetzen, an denen Spätgottesdienst stattfindet.

§ 4

Die Ortbrandmeister setzen sich jeweils vor Ansetzung der Feuerwehrübung mit den Ortspfarrern ins Benehmen, soweit der Gottesdienst nicht öffentlich bekannt gemacht wird.

§ 5

Sollte eine Verschiebung  des Gottesdienstes nicht öffentlich bekannt gemacht sein,  setzt sich der Ortspfarrer mit dem Ortsbrandmeister in Verbindung.

 § 6

Für Bezirksfeuerwehrübungen setzt sich der Kreisbrandinspektor rechtzeitig mit dem Evangelischen Dekanat und mit dem Pfarrer der Kath. Kirche in Wolfhagen in Verbindung.

§ 7

Diese Vereinbarung gilt in gleicher Weise für die Evangelische Kirche wie auch für die Katholische Kirche.

§ 8

Dei Beteiligten sind sich darüber einig, dass auf Grund der ländlichen Verhältnisse des Kreises Wolfhagen und zur Beachtung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage vom 17.9.1952 (GVBL.S.145 ff) mit den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen eine solche Regelung getroffen werden muss.

Für die Evang. Kirche             Für die Kath. Kirche                Für den Kreisfeuerwehrverband:
gez. Wittekind, Dekan            gez. Hornischer Pfr.               gez. Schäfer, Kreisbrandinspektor
                                                   gez. Apeltauer, Kaplan
                                                   gez. Rühmekorpf
                                                   Landrat des Landkreises Wolfhagen

Diese Vereinbarung wurde mit folgenden Anschreiben an die Ortsbrandmeister weitergeleitet:

 

Der Landrat                                                                           Wolfhagen, den 11. Januar 1954
Kreisbrandinspektor

 

An die Herren Ortsbrandmeister

des K r e i s e s

 

Umstehende Abschrift der Vereinbarung übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und genauste Beachtung.

                                                                        gez.        S c h ä f e r

                                                                        Kreisbrandinspektor

                                                                        Begl.  Löber

gefunden in Unterlagen der Feuerwehr Elben 

 

 

 

Mittwoch, 04. Dezember 2024

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