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Advent, Advent:

Acht Tipps Ihrer Feuerwehr für eine sichere Adventszeit

 Gemütliche Abende mit Plätzchen und Kerzenschein: Die Adventszeit ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnlichkeit. Damit diese nicht durch Brände überschattet wird, die durch Unachtsamkeit ausgelöst werden, mahnen wir zum sorgsamen Umgang mit Kerzen. Dadurch können zahlreiche Feuerwehreinsätze in der Adventszeit vermieden werden.

 

 

"Advent. Advent, ein Lichtlein brennt! Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, . . ." 

 

Damit statt dem Weihnachtsmann nicht die Feuerwehr vor der Tür steht, haben wir einige wertvolle Tipps zum sorgsamen Umgang mit Kerzen:

 

  • Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.

 

  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.

 

  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind! Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!

 

  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.

 

  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.

 

  • Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.

 

  • Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.

 

  • Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel – übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch. Noch dazu sind sie seit dem 01. Januar 2015 Pflicht in allen Schlafräumen und in jedem Stockwerk auf dem Flur - auch in Bestandsbauten!

 

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

 

 

Sonntag, 24. November 2024

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